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Wann ist eine erbrechtliche Beratung sinnvoll?
Personen, welche etwas zu vererben haben, können sich nicht früh genug beraten lassen. Viel zu oft wird der Gedanke an den eigenen Tod verdrängt. Wichtige Fragen bleiben ungeklärt; Streitpotential bleibt unbewältigt. Nur wenige Erben können sich glücklich schätzen, von erbrechtlichen Streitigkeiten verschont zu bleiben. Nur durch klare und kompetente Regelungen in Testamenten und Erbverträgen wird Streit vermieden, der schon manche Familienbande zerrissen hat. Und auch der Fiskus sollte von dem Ersparten nicht mehr bekommen als unbedingt erforderlich ist. Denn schließlich ist es nicht er, sondern die Hinterbliebenen, die bedacht werden sollten.
Aber auch für die Erben ist kompetente und schnelle Beratung erforderlich. Ein Todesfall bringt nicht nur viel Trauer mit sich, sondern es türmen sich auch unzählige Fragen auf und nicht selten werden von Hinterbliebenen haftungsträchtige, schnelle Entscheidungen verlangt, mit denen diese in der Zeit der Trauer oftmals überfordert sind.
Die Erfahrung zeigt, dass der frühe Kontakt zum Anwalt wichtig ist, um Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Meine Leistungen für Sie im Überblick:
gesetzliche und gewillkürte Erbfolge
Beratung bei der Errichtung oder Auslegung von Testamenten oder Erbverträgen
Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft; Erbschein
Auseinandersetzung der Miterbengemeinschaft
Schenkungen von Todes wegen
Vor- und Nacherbe; Ersatzerbe
Beschränkung der Haftung für Nachlassverbindlichkeiten
Vermögensübertragungen unter Lebenden durch vorweggenommene Erbfolge
Sicherung von Vermögen durch rechtzeitige Übertragung unter Ausnutzung von Freibeträgen und gleichzeitiger Sicherstellung der Übertragenden durch Einräumung von z.B. Nutzungsrechten
Sicherung von Rückübertragungen, z.B. im Falle des Scheiterns einer Ehe
Beratung bei der Abfassung aller Arten von Testamenten und Erbverträgen, Vermächtnissen und Auflagen an die Erben
Anfechtung von Testamenten
Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen
außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Erbrechten
Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
Beratung von Erben und Erbengemeinschaften, den wirtschaftlich sinnvollsten Weg zu finden, vermögensschmälernde Auseinandersetzungen zu vermeiden
